Förderungen Biomasse-Nahwärmeversorgung

Diese Förderungen spielen eine entscheidende Rolle, indem sie Investitionen in Biomasse-Nahwärmeanlagen. Sowohl für Betreiber, als auch für potenzielle Kunden ist die Frage nach finanziellen Unterstützungen essenziell.

GEWERBLICHE WÄRME- UND KÄLTEVERSORGUNG (UFI)

Gefördert werden die Neuerrichtung, der Ausbau sowie die Optimierung von Biomasse-Nahwärmeanlagen mit mindestens 2 Wärmeabnehmern. Ebenso wird die Erneuerung von Kesselanlagen und der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen gefördert.
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Landwirtschaftliche Betriebe können, sofern keine andere landwirtschaftliche Förderung möglich, ebenfalls einreichen.

Ihre Förderung:

  • 30 % der förderungsfähigen Kosten (Nahwärmeanlage und Wärmenetz)
  • Zuschläge für:
    • Regionale Ressourcen
    • Effizienzmaßnahmen
    • Emissionsfreie Wärmeerzeugung (z.B. Solarthermie, Abwärme, etc.)

Informationen erhalten Sie hier:

Serviceteam Nahwärmeversorgung
Tel: 01/31 6 31-716, Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Web: www.umweltfoerderung.at

Förderunterlagen: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/wkv/unterkategorie-waerme-aus-erneuerbaren-ressourcen


ANSCHLUSSFÖRDERUNGEN FÜR KUND:INNEN

Auch für Neukundinnen und Kunden sind Förderungen eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Die derzeitigen Rahmenbedingungen bieten gute Möglichkeiten auch für Anschlussförderungen.

Raus aus Öl- und Gas
Gefördert wird bis zu 75 % der förderungsfähigen Investitionskosten für Private (z.B. für Einfamilienhäuser maximal 15.000 EUR, mehrgeschoßigen Wohnbau bis zu 31.000 EUR ohne Zuschlagsmöglichkeiten).

Mehr Informationen finden Sie hier: https://kesseltausch.at/

Sauber heizen für alle
Diese Förderung richtet sich an einkommensschwache Haushalte. Gefördert wird auch der Anschluss an Nah- und Fernwärme zu 100 % bis zu 24.688 EUR.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://sauber-heizen.at

Kleine Sanierung (Land Steiermark)
Diese Förderung unterstützt unter anderem die Heizungsumstellung auf Nah- oder Fernwärme. Der Fördersatz liegt bei 15 % bis zu maximal 1.500 Euro.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Wärmepreise | Plattform für Preistransparenz

Heizwerke, die faktisch an mehr als 20 Endverbraucherinnen oder Endverbraucher Wärme und/oder Kälte unmittelbar oder im Wege von Dritten abgeben, sind bei der Wärmepreiseplattform des Bundesministeriums meldepflichtig.

Alle Tarife an Endverbraucher sind einmal jährlich zu melden. Dabei müssen alle Kostenkomponenten, wie Arbeitspreis, Grundpreis, Messpreis, Anschlussgebühren, gemeldet werden.

Die Tarife können ausschließlich über das Unternehmens-Service-Portal (USP) eingemeldet werden.

Weitere Informationen, sowie eine Übersicht von gemeldeten Tarifen finden Sie unter: www.waermepreise.at

Indizes

Die jährliche Wärmepreisanpassung der steirischen Heizwerke erfolgt unter Zuhilfenahme verschiedener Indizes, die im Wärmeliefervertrag festgeschrieben sind. Dabei gibt es verschiedenste Indizes, welche herangezogen werden können. Ebenso ist es möglich, dass ein Mischindex aus verschiedenen Indizes gebildet wird.

Hier eine Übersicht von üblichen Indizes: